Förderungen
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden unterstützt. Die Förderung kann beansprucht werden, wenn der benutze Strom aus 100% erneuerbaren Energien besteht und eine maximale Ladeleistung von 11kW (auch per Drosslung) eingestellt ist. Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900€ pro Ladepunkt (Angabe im Antrag), wobei der Gesamtwert aller Kosten sich mindestens auf 900€ belaufen muss, ansonsten erhalten Sie keine Fördergelder. Wenn Ihre Ladestation über mehrere Ladepunkte verfügt, können Sie einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt erhalten, vorausgesetzt, die Kosten pro Ladepunkt übersteigen 900 Euro. Andernfalls wird der Zuschuss gekürzt (siehe Tabelle)
Anzahl Ladepunkte | Schwellenwert | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
1 | 900 EUR | z. B. 700 EUR | 0 |
1 | 900 EUR | mind. 900 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | z. B. 1.500 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | mind. 1.800 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | z. B. 2.100 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | mind. 2.700 EUR | 2.700 EUR |
Reichen Sie vor dem Kauf einen Finanzierungsantrag ein, damit Sie die Förderung vollkommen ausnutzen können. Dies können Sie direkt hier machen
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