Förderungen

KFW 441 & 339

Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestation für Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten im nicht öffentlichen Bereich von unterstützt. Die Förderung kann beansprucht werden, wenn der benutze Strom aus 100% erneuerbaren Energien besteht und eine maximale Ladeleistung von 22kW pro Ladepunkt eingestellt ist. Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900€ pro Ladepunkt (Angabe im Antrag), wobei der Gesamtwert aller Kosten sich mindestens auf 1.285,71€ belaufen muss, ansonsten erhalten Sie keine Fördergelder. Wenn Ihre Ladelösung über mehrere Ladepunkte verfügt, können Sie einen Zuschuss von 900€ pro Ladepunkt erhalten, vorausgesetzt, die Kosten pro Ladepunkt übersteigen 1.285,71€. Andernfalls wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle). Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.

Anzahl Lade­punktePauschaler ZuschussGesamtkostenGesamt­zuschuss
1

900 EUR

z.B. 1000 EUR0
1900 EURmind. 1.285,71 EUR900 EUR
21.800 EURz.B. 2.000 EUR1.400 EUR
21.800 EURmind. 2.571,43 EUR1.800 EUR
32.700 EURz.B. 3.100 EUR2.170 EUR
32.700 EURmind. 3.857,14 EUR2.700 EUR

Reichen Sie vor dem Kauf einen Finanzierungsantrag ein, damit Sie die Förderung vollkommen ausnutzen können.

Externe Links zur KFW

Informationsseite - KFW 441
Informationsseite - KFW 339 (Kommunen)
Online Antrag - Zuschussportal

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